+++ Update am 12.9.2023 +++

Mehr als 1500 neue Einwendungen wurden gegen den Flughafenausbau eingereicht. Siehe hier die LVZ vom 12.9.2023: "Anwohner legen 1500 neue Einwände zum Flughafenausbau vor - wie geht es jetzt weiter? Frachtmaschinen sollen 40 neue Stellplätze bekommen. Die Pläne sorgen für Unruhe. Neben Bürgern äußern sich auch angrenzende Kommunen: Schkeuditz verweist auf gesundheitliche Belastungen, Leipzig fordert Nachbesserungen".

Darin heißt es u.a. zur Stellungnahme aus Taucha: "[...] Auch die Stadt Taucha hat in ihrer Stellungnahme eine Überarbeitung der Unterlagen gefordert. Erste Themen, etwa Treibhausauswirkungen, seien aufgegriffen worden, „eine Vielzahl an Punkten aus unserer letzten Stellungnahme wurden aber weiterhin nicht berücksichtigt“, hieß es aus dem Rathaus. [...]"

Hier ein weiterer neuerer Beitrag zum Thema in der L-IZ vom 2.9.2023: "Bürgerinitiative „Gegen die neue Flugroute“: Ein neuer dicker Packen Einwendungen gegen den Flughafenausbau". URL: https://www.l-iz.de/politik/region/2023/09/burgerinitiative-gegen-die-neue-flugroute-packen-einwendunge-flughafenausbau-552397


Die Flughafen Leipzig/Halle GmbH hat eine Änderung einzelner Pläne für den Flughafenausbau beantragt, wodurch sich das Projekt des Flughafenausbaus erneut der Prüfung durch die Öffentlichkeit stellen muss.

Bis zum 4. September können so erneut Einwände gegen das Vorhaben vorgebracht werden (Mehr Informationen bei der Landesdirektion hier). Dies hat schriftlich zu erfolgen, Hinweise dafür finden sich unten.

Hinweise und Mustereinwendungen gegen die Erweiterung des Frachtflughafens

Die "Bürgerinitiative gegen die neue Flugroute" hat Hinweise und auch Mustereinwendungen (!) zum Planfeststellungsverfahren erstellt, die in einem Beitrag ihrer Petition "Kein weiterer Ausbau des Frachtflughafens Leipzig/Halle" zugänglich sind.

Hintergrundinformationen zum Vorhaben und seinen Folgen sind im "Argumentationspapier gegen den Flughafenausbau" (PDF) und im "Faktenpapier zum geplanten Ausbau" (PDF) sowie insbesondere in den Beiträgen der Petition "Kein weiterer Ausbau..." zu finden.

Beispielhaft hier die 3. Einwendung des BUND Sachsen (PDF).

Für Taucha ist z.B. diese Muster-Einwendung (PDF) - hier auch als veränderbares Textdokument (DOCX) - besonders relevant, da Taucha und die umliegenden Gemeinden in den Erweiterungsanträgen fälschlicherweise als nicht zu den Fluglärm-Betroffenen gezählt werden (dies gilt ebenso für: Brandis, Naunhof, Thallwitz, Zwenkau, Markkleeberg, Delitzsch, Leipzig-Lützschena, Leipzig-Wahren, Leipzig Böhlitz-Ehrenberg, Leipzig Burghausen).

Dort enthalten auch Einwände gegen die Berechnungsmethoden, die Betroffenheit der Anwohnenden in Quantität und Qualität nicht erfassen und korrekt abzubilden. Dazu in der Muster-Einwendung: "Wie anders ist es auch zu erklären, dass es trotz des geplanten Anstieges der Flugbewegungen und einer Verschiebung in der Struktur des Flugzeugmixes hin zu größeren und schwereren Maschinen in den Orten Leuna, Braunsbedra, Sandersdorf-Brehna, Petersberg, Zörbig und Thallwitz keine (Null !) vom Fluglärm betroffenen Anwohner in 2032 geben soll ( Anzahl Betroffener Nacht, Anlage 1, Seite 6)?"

Hinweise für Einwände zum Planfeststellungsverfahren

Folgende Hinweise der Behörde sind zu berücksichtigen, damit Ihr Widerspruch auch berücksichtigt wird (übernommen vom Beitrag der Petition "Kein weiterer Ausbau des Frachtflughafens Leipzig/Halle").

„Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben erstmalig oder anders berührt werden, kann innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der Auslegungsfrist – also bis einschließlich 4. September 2023 - bei der Landesdirektion Sachsen (Postanschrift: Landesdirektion Sachsen, 09105 Chemnitz) oder der Dienststelle in Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig, bzw. bei den Stadtverwaltungen Zörbig und Braunsbedra sowie der Gemeindeverwaltung Petersberg Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben bzw. sich äußern.

Einwendungen können auch elektronisch, aber nur mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unter der E-Mail-Adresse post@lds.sachsen.de erhoben werden; Einwendungen, die nur elektronisch übermittelt werden (z. B. E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur), sind unwirksam und bleiben daher unberücksichtigt.

Bei der Abgabe schriftlicher Einwendungen ist zu beachten, dass sie nur berücksichtigt werden können, wenn sie den vollständigen Vor- und Nachnamen sowie die vollständige Adresse in lesbarer Form und die Unterschrift(en) enthalten und innerhalb der Frist erfolgen.

Das Erfordernis der vollständigen Namensangaben gilt auch und im Besonderen für Familien, die gemeinsam eine Einwendung verfassen: Es sind die Namen aller Familienmitglieder, für die die Einwendung gelten soll, leserlich anzugeben und von allen unterschriftsberechtigten Familienmitgliedern selbst zu unterzeichnen.

Bei Einwendungen bzw. Äußerungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Anderenfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben (§ 17 Abs. 2 VwVfG). Eingangsbestätigungen werden nicht erteilt." (Landesdirektion Sachsen)

Auswirkungen des Ausbau des Flughafens auf Taucha

Die Klima-Initiative Taucha hat - wie viele andere regionale Initiativen und Gemeinden - das Vorhaben "Ausbau des Verkehrsflughafens Leipzig/Halle, Start- und Landebahn Süd mit Vorfeld" schon im August 2021 abgelehnt (mehr hier) und ist Teil des Aktionsbündnisses gegen den Flughafenausbau Leipzig/Halle (lej).

Wir in der Stadt Taucha und der Region werden insbesondere durch die Auswirkungen auf das Klima, den substantiell steigenden Fluglärm in der Nacht sowie den steigenden Straßenverkehr und den nachfolgend notwendigen Straßenausbau-Arbeiten von dem Vorhaben betroffen sein. Weitere Informationen dazu in unserem Beitrag von 2021 hier.